Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.10.2020

Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2020 - 4 StR 602/19   

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https://dejure.org/2020,34483
BGH, 07.10.2020 - 4 StR 602/19 (https://dejure.org/2020,34483)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2020 - 4 StR 602/19 (https://dejure.org/2020,34483)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 4 StR 602/19 (https://dejure.org/2020,34483)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 251 StGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Qualifikationsspezifischer Zusammenhang durch Verknüpfung der den Tod des Opfers herbeiführenden Handlung mit dem Raubgeschehenin hinsichtlich Verwirklichung in der Todesfolge der der konkreten Raubtat eigentümlichen besonderen Gefährlichkeit; Herzinfarkt des durch ...

  • rewis.io

    Raub mit Todesfolge: Qualifikationsspezifischer Zusammenhang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 251
    Qualifikationsspezifischer Zusammenhang durch Verknüpfung der den Tod des Opfers herbeiführenden Handlung mit dem Raubgeschehenin hinsichtlich Verwirklichung in der Todesfolge der der konkreten Raubtat eigentümlichen besonderen Gefährlichkeit; Herzinfarkt des durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub mit Todesfolge - und die späten Schläge des Mittäters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 372
  • StV 2021, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.04.2019 - 2 StR 469/18

    Raub mit Todesfolge (deliktsspezifischer Gefahrzusammenhang: im konkreten Fall

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 602/19
    Zwar kann nach der Rechtsprechung ein qualifikationsspezifischer Zusammenhang im Sinne des § 251 StGB dann nicht mehr realisiert werden, wenn der Raub bei der zum Tode führenden Gewaltanwendung bereits beendet war (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 StR 469/18, NStZ 2019, 730 Rn. 10 (nicht mehr nach endgültig gescheitertem Versuch); Beschluss vom 20. Juni 2017 - 2 StR 130/17, NStZ 2017, 638, 639 mwN).

    Denn ein solcher Zusammenhang kann auch dann zu bejahen sein, wenn die den Tod des Opfers herbeiführende Handlung mit dem Raubgeschehen derart verknüpft ist, dass sich in der Todesfolge die der konkreten Raubtat eigentümliche besondere Gefährlichkeit verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 StR 469/18, NStZ 2019, 730 Rn. 8 (Tötung aus Wut über nicht erlangte Beute); Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211 Rn. 27 (Gewaltausbruch aufgrund eines Missverständnisses); Beschluss vom 13. August 2002 - 3 StR 204/02, NStZ 2003, 34 (Wut über das Scheitern des Raubvorhabens; Einsatz der zu Nötigungszwecken mitgeführten Schusswaffe); Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, NJW 1999, 1039, 1040 (Erwürgen des zuvor zur Beuteerlangung betäubten, aber überraschend erwachten Opfers, um sich aus dessen Haltegriff zu befreien); Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 StR 66/98, NStZ 1998, 511, 512 (unmittelbarer Übergang der zur Wegnahme eingesetzten Gewalt in Gewalt zur Fluchtsicherung); Urteil vom 20. März 1997 ? 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270 (Herzinfarkt aufgrund der raubbedingten Stresssituation); Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298 f. (tödlicher Schusswaffengebrauch auf der Flucht)).

  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15

    BGH hebt Urteil zum tödlich verlaufenen Überfall auf Autobahnparkplatz auf

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 602/19
    Denn ein solcher Zusammenhang kann auch dann zu bejahen sein, wenn die den Tod des Opfers herbeiführende Handlung mit dem Raubgeschehen derart verknüpft ist, dass sich in der Todesfolge die der konkreten Raubtat eigentümliche besondere Gefährlichkeit verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 StR 469/18, NStZ 2019, 730 Rn. 8 (Tötung aus Wut über nicht erlangte Beute); Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211 Rn. 27 (Gewaltausbruch aufgrund eines Missverständnisses); Beschluss vom 13. August 2002 - 3 StR 204/02, NStZ 2003, 34 (Wut über das Scheitern des Raubvorhabens; Einsatz der zu Nötigungszwecken mitgeführten Schusswaffe); Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, NJW 1999, 1039, 1040 (Erwürgen des zuvor zur Beuteerlangung betäubten, aber überraschend erwachten Opfers, um sich aus dessen Haltegriff zu befreien); Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 StR 66/98, NStZ 1998, 511, 512 (unmittelbarer Übergang der zur Wegnahme eingesetzten Gewalt in Gewalt zur Fluchtsicherung); Urteil vom 20. März 1997 ? 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270 (Herzinfarkt aufgrund der raubbedingten Stresssituation); Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298 f. (tödlicher Schusswaffengebrauch auf der Flucht)).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 602/19
    Denn ein solcher Zusammenhang kann auch dann zu bejahen sein, wenn die den Tod des Opfers herbeiführende Handlung mit dem Raubgeschehen derart verknüpft ist, dass sich in der Todesfolge die der konkreten Raubtat eigentümliche besondere Gefährlichkeit verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 StR 469/18, NStZ 2019, 730 Rn. 8 (Tötung aus Wut über nicht erlangte Beute); Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211 Rn. 27 (Gewaltausbruch aufgrund eines Missverständnisses); Beschluss vom 13. August 2002 - 3 StR 204/02, NStZ 2003, 34 (Wut über das Scheitern des Raubvorhabens; Einsatz der zu Nötigungszwecken mitgeführten Schusswaffe); Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, NJW 1999, 1039, 1040 (Erwürgen des zuvor zur Beuteerlangung betäubten, aber überraschend erwachten Opfers, um sich aus dessen Haltegriff zu befreien); Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 StR 66/98, NStZ 1998, 511, 512 (unmittelbarer Übergang der zur Wegnahme eingesetzten Gewalt in Gewalt zur Fluchtsicherung); Urteil vom 20. März 1997 ? 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270 (Herzinfarkt aufgrund der raubbedingten Stresssituation); Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298 f. (tödlicher Schusswaffengebrauch auf der Flucht)).
  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09

    Schwerer Raub (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; Drohung; Versuch;

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 602/19
    Es kann daher dahinstehen, ob insoweit überhaupt schon eine Vollendung der beabsichtigten Wegnahme vorlag (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2020 - 4 StR 14/20, Rn. 8; Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158 Rn. 10 f.).
  • BGH, 20.06.2017 - 2 StR 130/17

    Raub mit Todesfolge (qualifikationsspezifischer Zusammenhang: keine Finalität

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 602/19
    Zwar kann nach der Rechtsprechung ein qualifikationsspezifischer Zusammenhang im Sinne des § 251 StGB dann nicht mehr realisiert werden, wenn der Raub bei der zum Tode führenden Gewaltanwendung bereits beendet war (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 StR 469/18, NStZ 2019, 730 Rn. 10 (nicht mehr nach endgültig gescheitertem Versuch); Beschluss vom 20. Juni 2017 - 2 StR 130/17, NStZ 2017, 638, 639 mwN).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 66/98

    Döner-Imbiß-Überfall - §§ 251, 22 StGB, versuchter Raub mit Todesfolge, zum (hier

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 602/19
    Denn ein solcher Zusammenhang kann auch dann zu bejahen sein, wenn die den Tod des Opfers herbeiführende Handlung mit dem Raubgeschehen derart verknüpft ist, dass sich in der Todesfolge die der konkreten Raubtat eigentümliche besondere Gefährlichkeit verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 StR 469/18, NStZ 2019, 730 Rn. 8 (Tötung aus Wut über nicht erlangte Beute); Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211 Rn. 27 (Gewaltausbruch aufgrund eines Missverständnisses); Beschluss vom 13. August 2002 - 3 StR 204/02, NStZ 2003, 34 (Wut über das Scheitern des Raubvorhabens; Einsatz der zu Nötigungszwecken mitgeführten Schusswaffe); Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, NJW 1999, 1039, 1040 (Erwürgen des zuvor zur Beuteerlangung betäubten, aber überraschend erwachten Opfers, um sich aus dessen Haltegriff zu befreien); Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 StR 66/98, NStZ 1998, 511, 512 (unmittelbarer Übergang der zur Wegnahme eingesetzten Gewalt in Gewalt zur Fluchtsicherung); Urteil vom 20. März 1997 ? 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270 (Herzinfarkt aufgrund der raubbedingten Stresssituation); Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298 f. (tödlicher Schusswaffengebrauch auf der Flucht)).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 602/19
    Denn ein solcher Zusammenhang kann auch dann zu bejahen sein, wenn die den Tod des Opfers herbeiführende Handlung mit dem Raubgeschehen derart verknüpft ist, dass sich in der Todesfolge die der konkreten Raubtat eigentümliche besondere Gefährlichkeit verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 StR 469/18, NStZ 2019, 730 Rn. 8 (Tötung aus Wut über nicht erlangte Beute); Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211 Rn. 27 (Gewaltausbruch aufgrund eines Missverständnisses); Beschluss vom 13. August 2002 - 3 StR 204/02, NStZ 2003, 34 (Wut über das Scheitern des Raubvorhabens; Einsatz der zu Nötigungszwecken mitgeführten Schusswaffe); Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, NJW 1999, 1039, 1040 (Erwürgen des zuvor zur Beuteerlangung betäubten, aber überraschend erwachten Opfers, um sich aus dessen Haltegriff zu befreien); Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 StR 66/98, NStZ 1998, 511, 512 (unmittelbarer Übergang der zur Wegnahme eingesetzten Gewalt in Gewalt zur Fluchtsicherung); Urteil vom 20. März 1997 ? 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270 (Herzinfarkt aufgrund der raubbedingten Stresssituation); Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298 f. (tödlicher Schusswaffengebrauch auf der Flucht)).
  • BGH, 10.09.2020 - 4 StR 14/20

    Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft: Voraussetzungen); Raub (Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 602/19
    Es kann daher dahinstehen, ob insoweit überhaupt schon eine Vollendung der beabsichtigten Wegnahme vorlag (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2020 - 4 StR 14/20, Rn. 8; Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158 Rn. 10 f.).
  • BGH, 13.08.2002 - 3 StR 204/02

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (deliktsspezifischer Gefahrzusammenhang;

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 602/19
    Denn ein solcher Zusammenhang kann auch dann zu bejahen sein, wenn die den Tod des Opfers herbeiführende Handlung mit dem Raubgeschehen derart verknüpft ist, dass sich in der Todesfolge die der konkreten Raubtat eigentümliche besondere Gefährlichkeit verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 StR 469/18, NStZ 2019, 730 Rn. 8 (Tötung aus Wut über nicht erlangte Beute); Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211 Rn. 27 (Gewaltausbruch aufgrund eines Missverständnisses); Beschluss vom 13. August 2002 - 3 StR 204/02, NStZ 2003, 34 (Wut über das Scheitern des Raubvorhabens; Einsatz der zu Nötigungszwecken mitgeführten Schusswaffe); Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, NJW 1999, 1039, 1040 (Erwürgen des zuvor zur Beuteerlangung betäubten, aber überraschend erwachten Opfers, um sich aus dessen Haltegriff zu befreien); Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 StR 66/98, NStZ 1998, 511, 512 (unmittelbarer Übergang der zur Wegnahme eingesetzten Gewalt in Gewalt zur Fluchtsicherung); Urteil vom 20. März 1997 ? 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270 (Herzinfarkt aufgrund der raubbedingten Stresssituation); Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298 f. (tödlicher Schusswaffengebrauch auf der Flucht)).
  • BGH, 20.03.1997 - 5 StR 617/96

    Eingreifen des Grundsatzes in dubio pro reo im Verhältnis zur umfassenden

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 602/19
    Denn ein solcher Zusammenhang kann auch dann zu bejahen sein, wenn die den Tod des Opfers herbeiführende Handlung mit dem Raubgeschehen derart verknüpft ist, dass sich in der Todesfolge die der konkreten Raubtat eigentümliche besondere Gefährlichkeit verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 StR 469/18, NStZ 2019, 730 Rn. 8 (Tötung aus Wut über nicht erlangte Beute); Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211 Rn. 27 (Gewaltausbruch aufgrund eines Missverständnisses); Beschluss vom 13. August 2002 - 3 StR 204/02, NStZ 2003, 34 (Wut über das Scheitern des Raubvorhabens; Einsatz der zu Nötigungszwecken mitgeführten Schusswaffe); Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, NJW 1999, 1039, 1040 (Erwürgen des zuvor zur Beuteerlangung betäubten, aber überraschend erwachten Opfers, um sich aus dessen Haltegriff zu befreien); Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 StR 66/98, NStZ 1998, 511, 512 (unmittelbarer Übergang der zur Wegnahme eingesetzten Gewalt in Gewalt zur Fluchtsicherung); Urteil vom 20. März 1997 ? 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270 (Herzinfarkt aufgrund der raubbedingten Stresssituation); Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298 f. (tödlicher Schusswaffengebrauch auf der Flucht)).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Der Anwendung des § 251 StGB steht nicht entgegen, dass der Täter die Todesfolge erst nach der Verwirklichung des Grundtatbestands verursacht, soweit diese - damit vollendete - Tat noch nicht beendet ist (st. Rspr.; s. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2017 - 2 StR 130/17, NStZ 2017, 638 f.; vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 602/19, NStZ-RR 2020, 372; BeckOK StGB/Wittig, 50. Ed., § 251 Rn. 5, jeweils mwN; zur Kritik der Literatur s. MüKo- StGB/Sander, 4. Aufl., § 251 Rn. 11).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2020 - 4 StR 339/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32194
BGH, 08.10.2020 - 4 StR 339/20 (https://dejure.org/2020,32194)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2020 - 4 StR 339/20 (https://dejure.org/2020,32194)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - 4 StR 339/20 (https://dejure.org/2020,32194)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines auf die Gefahr einer dauernden und nachhaltigen Störung der körperlichen Entwicklung des Tatopfers bezogenen Vorsatzes hinsichtlich Verletzung der Fürsorgepflicht; Einsperren des zweijährigen Sohnes in das Kinderzimmer bei hochsommerlichen Temperaturen ...

  • rewis.io

    Schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen: Vorliegen des subjektiven Tatbestands

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 171 ; StGB § 227 Abs. 1
    Feststellung eines auf die Gefahr einer dauernden und nachhaltigen Störung der körperlichen Entwicklung des Tatopfers bezogenen Vorsatzes hinsichtlich Verletzung der Fürsorgepflicht; Einsperren des zweijährigen Sohnes in das Kinderzimmer bei hochsommerlichen Temperaturen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verletzung der Fürsorgepflicht - und der Gefährdungsvorsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 372
  • StV 2021, 119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14

    (Schwere) Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (schwere

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 339/20
    Denn die Qualifikationsnorm des § 225 Abs. 3 StGB enthält keine Erfolgsqualifikation im Sinne des § 18 StGB sondern ein Vorsatzdelikt, sodass die durch die Misshandlung verursachte Todesgefahr für das Tatopfer vom Vorsatz des Täters umfasst sein muss (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 ? 3 StR 633/14, BGHR StGB § 225 Abs. 3 Gefahr 1; vom 26. Januar 2017 ? 3 StR 479/16, NStZ 2017, 410, 411; vgl. Momsen-Pflanz/Momsen in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 4. Aufl., § 225 Rn. 26; Hardtung in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 225 Rn. 37).
  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 479/16

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen gegenüber einem Säugling

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 339/20
    Denn die Qualifikationsnorm des § 225 Abs. 3 StGB enthält keine Erfolgsqualifikation im Sinne des § 18 StGB sondern ein Vorsatzdelikt, sodass die durch die Misshandlung verursachte Todesgefahr für das Tatopfer vom Vorsatz des Täters umfasst sein muss (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 ? 3 StR 633/14, BGHR StGB § 225 Abs. 3 Gefahr 1; vom 26. Januar 2017 ? 3 StR 479/16, NStZ 2017, 410, 411; vgl. Momsen-Pflanz/Momsen in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 4. Aufl., § 225 Rn. 26; Hardtung in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 225 Rn. 37).
  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 50/82

    Verurteilung wegen Totschlags - Aussetzung der Strafe zur Bewährung - Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 339/20
    Auf der Grundlage der im angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen kann auch die tateinheitliche Verurteilung wegen Verletzung der Fürsorgepflicht nach § 171 StGB keinen Bestand haben, weil das Landgericht einen auf die Gefahr einer dauernden und nachhaltigen Störung der körperlichen Entwicklung des Tatopfers (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1982 ? 1 StR 50/82, NStZ 1982, 328, 329) bezogenen Vorsatz des Angeklagten nicht festgestellt hat.
  • BGH, 23.01.2024 - AK 108/23

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Die äußeren Umstände lassen derzeit den Schluss auf den subjektiven Tatbestand zu (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19, juris Rn. 42 ff., und StB 26/19, BGHR StGB § 171 Krimineller Lebenswandel 1 mwN; vom 4. März 2020 - StB 7/20 Rn. 40, nicht veröffentlicht; vom 3. März 2021 - AK 10/21, juris Rn. 36; zum erforderlichen Vorsatz BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 339/20, NStZ-RR 2020, 372), auf den ebenso wie auf die Wahrscheinlichkeit eines Schadens Bedacht zu nehmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - StB 26/19, juris Rn. 26 mwN zum Gefahrbegriff).
  • BGH, 03.03.2021 - AK 10/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Die äußeren Umstände lassen derzeit den Schluss auf den subjektiven Tatbestand zu (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 4. März 2020 - StB 7/20 Rn. 40; vom 17. Oktober 2019 - StB 26/19, juris Rn. 25 mwN; vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19, juris Rn. 42 ff.; zum erforderlichen Vorsatz BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 339/20, NStZ-RR 2020, 372; grundsätzlich BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 2 BvR 920/14, NJW 2015, 44 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 21.04.2022 - AK 18/22

    BGH trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen

    Die äußeren Umstände lassen derzeit den Schluss auf den subjektiven Tatbestand zu (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19, juris Rn. 42 ff., und StB 26/19, BGHR StGB § 171 Krimineller Lebenswandel 1 mwN; vom 4. März 2020 - StB 7/20 Rn. 40, nicht veröffentlicht; vom 3. März 2021 - AK 10/21, juris Rn. 36; zum erforderlichen Vorsatz BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 339/20, NStZ-RR 2020, 372), auf den ebenso wie auf die Wahrscheinlichkeit eines Schadens Bedacht zu nehmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - StB 26/19, juris Rn. 26 mwN zum Gefahrbegriff).
  • BGH, 02.11.2021 - 6 StR 462/21

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (rohe Misshandlung: Darstellung im Urteil)

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe, insbesondere den Feststellungen zum erkennbar schlechten Zustand des Kindes, ergibt sich noch hinreichend, dass die durch die Misshandlung verursachte Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung vom Vorsatz der Angeklagten umfasst war (vgl. zum Erfordernis des Vorsatzes BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 339/20 mwN).
  • BGH, 17.02.2021 - AK 7/21

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    bb) Eine gröbliche Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht im Sinne des § 171 StGB ergibt sich nach der derzeitigen Beweislage daraus, dass die Angeklagte ihre vier Kinder vorsätzlich in ein Kampfgebiet mit den damit verbundenen Risiken verbrachte und sie im Sinne des IS erziehen ließ (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2019 - StB 26/19, juris Rn. 25 mwN; vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19, juris Rn. 42 ff.; zum erforderlichen Vorsatz BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 339/20, NStZ-RR 2020, 372).
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